Aktuelle Steuer-Infos

Steuer-Info-Service

Hier findet ihr aktuelle Info-Dokumente aus der Welt der Steuern, Abgaben und Förderungen. Schaut öfter vorbei – wir stellen laufend neue Beiträge u.a. zu folgenden Themen ein:

Letztes Update: 18.04.2024

corona fixkostenzuschuss | aws investitionsprämie

Was meint… Markus Waghubinger ?

„Gerade in so herausfordernden Zeiten wie diesen schätzen wir die rasche Verfügbarkeit für 1 : 1 Gespräche sowie die Erledigung all unserer Steuerangelegenheiten aus einer Hand. Wir freuen uns sehr, dass wir die Austrian TAX & AUDIT als Kooperationspartnerin für unsere Online-Beratungsplattform „HalloSophia“ gewinnen konnten.“

Markus Waghubinger, Co-Founder & Geschäftsführer | www.hallosophia.com

Auf HalloSophia, der ersten Online microadvisory Plattform, findest du du Spezialisten (m/w/d) aus allen Bereichen, um dein Unternehmen erfolgreich weiter zu entwickeln!

Update 18.04.2024: Fristen & Formulare 2022 für die Steuer-Erklärungen
Hier findet ihr wieder das Formular E1 für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 2022.

  • Grundsätzlich gilt, dass die Jahres-Steuererklärungen 2022 für Österreich bis 30.06.2023 elektronisch (über FinanzOnline) beim Finanzamt abzugeben sind. Bei Abgabe auf Papier verkürzt sich die Frist auf den 30.04.2023.
  • Wenn die Austrian TAX & AUDIT eure Steuererklärungen erstellt, verlängern wir die Abgabefrist für 2022 gerne bis 30. Juni 2024 !!!
  • Wenn ihr bei der Arbeit an eurer Einkommensteuer-Erklärung für 2022 (oder für 2021, 2020, 2019, 2018 und noch früher 😉 ) an eure Grenzen stößt, unterstützen wir euch gerne – kontaktiert uns einfach.
  • Du willst deine Einkommensteuer-Zahlung vorab ermitteln? Nutze dafür unseren Steuerrechner.

Klicke hier, um das Formular für die Einkommensteuer-Erklärung E1 2022 als PDF herunterzuladen.
Das Formular E1 für 2021 findet ihr weiter unten.

Hinweis: Die Klienten-Infos wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen können noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Update 04.09.2023: Energiekostenpauschale – Beantragung ab sofort möglich – Unterstützung für Kleinst- und Kleinunternehmen
Energiekostenpauschale – Beantragung ab sofort möglich – Unterstützung für Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten

Anmeldung und Antragstellung
Von 08.08.2023 bis 30.11.2023 18:00 Uhr ist die Antragstellung für das Energiekostenpauschale für Unternehmen im Unternehmensserviceportal USP möglich. Unter www.energiekostenpauschale.at findet ihr alle relevanten Informationen kompakt zusammengefasst, für detailliertere Fragen findet ihr Antworten in den FAQ und der ausführlichen Förderrichtlinie. Weiters könnt ihr einen Selbst-Check durchführen, um zu prüfen, ob ihr antragsberechtigt seid. Anhand dieser Checkliste erfährt ihr auch im Detail, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz 2022 von mindestens € 10.000 und höchstens € 400.000, die eine Betriebsstätte in Österreich haben. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.

Berechnung der Förderhöhe
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung zwischen € 110 und € 2.475. Der Förderungsbetrag wird für jedes Unternehmen, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022, auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria individuell berechnet. Ein Energieintensitätsnachweis ist nicht erforderlich!

Förderfähiger Zeitraum
Es ist aus 3 verschiedenen förderungsfähigen Zeiträumen zu wählen:

  • 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022, 
  • 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 oder
  • 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Für Fragen steht eine Hotline-Nummer +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.

Technische Voraussetzungen – Registrierung für das USP
Für die Antragstellung sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird jedoch eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE-Kennzahl) vorliegen.
Details zu diesen technischen Voraussetzungen findet ihr auf der Homepage des USP.

⇒ Erste Empfehlungen unsererseits:
Stellt bereits jetzt sicher, dass
1) ihr über eine Handysignatur verfügt,
2) euer Unternehmen für das USP registriert ist, und
3) die Branchenzuordnung (ÖNACE-Kennzahl) vorgenommen wurde und korrekt ist.
Erfahrungsgemäß kann die Erstregistrierung für das USP etwas dauern!

P.S.: Wir werden euch zum Energiekostenpauschale weiter auf dem Laufenden halten!

Hinweis: Die Klienten-Infos wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen können noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Update 16.03.2023: Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das 4. Quartal 2022

Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das vierte Quartal 2022

  • Der Energiekostenzuschuss 1 umfasste ursprünglich die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum.
  • Mit der Novellierung des UEZG wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 um das 4. Quartal 2022 (Oktober bis Dezember) geschaffen.
  • Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf (nicht jedoch Heizöl). Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
  • Weiters wurde die Liste der besonders betroffenen Sektoren durch die EU-Kommission erweitert.
  • Die verpflichtende Voranmeldung wird von 29. März bis 14. April 2023 über die AWS-Homepage möglich sein: foerdermanager.aws.at/#/
  • Die eigentliche Antragstellung wird von 17. April bis 16. Juni 2023 möglich sein.

Achtung: Aufgrund begrenzter Budgetmittel gilt das „First come, first serve“-Prinzip!

Allgemeine Infos zum Energiekostenzuschuss 1

Die AWS hat ein Info-Paket zum Energiekostenzuschuss mit weiteren Details zu den Förderbedingungen und der Abwicklung des Energiekostenzuschusses veröffentlicht. Das Info-Paket findet ihr hier als PDF-Datei.

Am 11.11.2022 wurde der offizielle Fragen-/Antworten-Katalog (FAQs) zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Die derzeit gültige Version findet ihr hier als PDF-Datei (letztes Update: 27.01.2023).

Die verpflichtende Voranmeldung für den förderfähigen Zeitraum Februar bis September 2022 war von 07.11.2022 bis 28.11.2022 sowie von 16.01.2023 bis 20.01.2023 möglich: foerdermanager.aws.at/#/

Weiters wird von der AWS eine Berechnungshilfe für eine erste Ermittlung der voraussichtlichen Zuschusshöhe zur Verfügung gestellt.

Laut AWS sind bei der Voranmeldung folgende Daten erforderlich:

  • Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses € 700.000 überschritten hat,
    wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
  • die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier kann auch eine zweite Kontaktperson, zB euer Steuerberater, bekanntgegeben werden)

In der Folge erhält der Antragsteller eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung im AWS-Fördermanager.

⇒ Unsere Empfehlungen an euch:
– Die Fristen sind eng gesteckt, rasches Handeln ist notwendig!
– Wir bitten euch um rasche Kontaktaufnahme, wenn euer Jahresumsatz über € 700.000 beträgt!
  (Achtung: Der berechnete Zuschuss muss € 2.000 übersteigen!)

P.S.: Wir werden euch zum Energiekostenzuschuss weiter auf dem Laufenden halten!

Hinweis: Die Klienten-Infos wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen können noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Update 19.09.2022: € 3.000 abgabenfreie Teuerungsprämie 2022 und 2023
Ende Juni 2022 wurde der erste Teil des Teuerungs-Entlastungspakets im Nationalrat und Bundesrat beschlossen. In diesem Entlastungspaket ist für die Jahre 2022 und 2023 eine abgabenfreie Teuerungsprämie enthalten.

Unter diese Teuerungsprämie fallen Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt. Diese sind bis zu einem Betrag von € 3.000,00 pro Jahr (jeweils für 2022 und 2023) steuer- und sozialversicherungsfrei. Außerdem fallen keine weiteren Lohnnebenkosten an.

Wichtige Voraussetzung für die Befreiung von den Lohnnebenkosten ist, dass es sich um zusätzliche Zahlungen handelt, die bisher üblicherweise nicht gewährt wurden. Teuerungsprämien, die aufgrund von Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind daher von den Begünstigungen nicht erfasst.
Achtung: Die jüngste Rechtsprechung (BFG RV/5100334) legt beim Begriff „zusätzlich“ einen strengen Maßstab an!

Hinsichtlich der Höhe müsst ihr folgendes beachten:

  • Teuerungsprämien bis zu € 2.000,00 pro Jahr können einzelnen Arbeitnehmern individuell gewährt werden.
  • Die abgabenfreie Auszahlung der weiteren € 1.000,00 pro Jahr ist nur möglich, wenn
    a) entweder die Teuerungsprämie an alle Arbeitnehmer ausbezahlt wird,
    b) die Teuerungsprämie einer ganzen Arbeitnehmergruppe gewährt wird,
    c) oder eine entsprechende Regelung im Kollektivvertrag existiert.

Für alle die, es ganz genau wissen wollen: Hier gelangt ihr zum Gesetzestext.

Hinweis: Die Klienten-Infos wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen können noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Update 23.06.2022: Fristen & Formulare 2020 und 2021 für die Steuer-Erklärungen
Auf vielfachen Wunsch stellt euch die Austrian TAX & AUDIT die Formulare E1 für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuer-Erklärung für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung.

  • Grundsätzlich gilt, dass die Jahres-Steuererklärungen 2020 für Österreich bis 30.06.2021 elektronisch (über FinanzOnline) beim Finanzamt abzugeben sind. Bei Abgabe auf Papier verkürzt sich die Frist auf den 30.04.2021.
  • Wenn die Austrian TAX & AUDIT eure Steuererklärungen erstellt, verlängern wir die Abgabefrist für 2020 gerne bis 30. September 2022 und für 2021 bis 30. September 2023 !!!
  • Das Formular für die Einkommensteuer-Erklärung E1 2021 findet ihr hier (Frist für die Selber-Macher: 30.06.2022).
  • Wenn ihr während der Arbeit an eurer Einkommensteuer-Erklärung für 2021 und 2020 (oder für 2019, 2018, 2017, oder noch früher 😉 ) auf Unklarheiten oder an eure Grenzen stößt, stehen wir euch gerne unterstützend zur Verfügung – kontaktiert uns einfach.
  • Du willst deine Einkommensteuer-Zahlung vorab ermitteln? Nutze dafür unseren Steuerrechner.

Klicke hier, um das Formular für die Einkommensteuer-Erklärung E1 2020 als PDF herunterzuladen.

E1 2020

Hinweis: Die Klienten-Infos wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen können noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Update 20.06.2022: AWS Investitionsprämie – Fertigstellung bis 28.02.2023, 3-Monats-Frist für Endabrechnung
Um die österreichische Wirtschaft wiederzubeleben und konkrete Investitionen zu forcieren, wurde von der Austria Wirtschaftsservice (AWS) die COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen entworfen.

Die COVID-19-Investitionsprämie richtet sich an alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche. Damit sollen weitreichende Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse gesetzt werden.

– Key facts:
Die Austria Wirtschaftsservice (AWS) ist die Förder- und Finanzierungsbank der Republik Österreich.
Die COVID-19-Investitionsprämie ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Dieser führt – im Gegensatz zu den meisten anderen Förderungen – auch nicht zur sog. Aufwandskürzung, sodass er tatsächlich zu 100 % steuerfrei ist!
Gefördert werden aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, mit Schwerpunkt auf Bereichen der Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit.

 

– Was ist der maßgebliche Zeitraum? Wie läuft die Antragstellung ab?

– Update 20.06.2022:
Die förderfähige Investition ist grds. bis spätestens 28. Februar 2023 fertigzustellen, d.h. zu bezahlen und in Betrieb zu nehmen. 

– Update 26.04.2021:
Die Frist für die „erste Maßnahme“, die den Beginn der Investition kennzeichnet, wurde auf den 31.05.2021 verlängert. (Der Antrag war bis spätestens 28.02.2021 einzureichen.)
In Zusammenhang mit der Investition mussten in einem Zeitraum von 01. August 2020 bis 31. Mai 2021 „erste Maßnahmen gesetzt“ werden. Die förderfähige Investition war grds. bis spätestens 28. Februar 2023 (zuvor: 28. Februar 2022) fertigzustellen, d.h. zu bezahlen und in Betrieb zu nehmen.
Der Antrag auf die COVID-19-Investitionsprämie konnte ab 01. September 2020 bis 28. Februar 2021 ausschließlich online über den AWS Fördermanager gestellt werden.

Nach erfolgreicher positiver Prüfung und Durchführung der Investition muss nach letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition eine Endabrechnung vorgelegt werden.

  – Update 08.10.2021:
Zur Endabrechnungs-Frist besteht nun Klarheit:

Abrechnung AWS InvestitionsprämieIhr seid verpflichtet, der AWS spätestens drei Monate – ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investitionen – eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen vorzulegen. (Abrechnungen, die bis zum 30.09.2021 eingereicht wurden, unterlagen keiner Abrechnungsfrist.)

Achtung: Je Förderantrag kann nur eine Endabrechnung durchgeführt werden!

Details zur Abrechnung findet ihr in den FAQ zur Abrechnung der AWS.

Nach positiver Prüfung der Abrechnung wird die Investitionsprämie schließlich ausbezahlt.

– Was ist unter „ersten Maßnahmen“ zu verstehen?
Erste Maßnahmen
sind:
Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
(Keine ersten Maßnahmen sind: Planungsleistungen sowie Finanzierungsgespräche und Finanzierungsanträge bzw. -zusagen.)

– Wer wird gefördert?
Unternehmen aller Branchen und Größen, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden. Das Gründungsdatum ist irrelevant!

– Wir sind eine GesbR, wie kommen wir an die Prämie?
GesbR-Gesellschafter und Landwirte, die ihren Betrieb in Form einer GesbR führen (nicht die GesbR selbst!) können, wenn sie Unternehmer iSd § 1 UGB sind und das Anlagegut bei sich anteilig aktiviert haben, einen Antrag zur aws Investitionsprämie einbringen. Details findet ihr im GesbR-Infoblatt der AWS.

– Was wird gefördert?
Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in:
– das abnutzbare Anlagevermögen
– geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Konkret können dabei 7 % des Investitionsvolumens als Förderung ausbezahlt werden.

Als Neuinvestition kommen auch gebrauchte Güter in Frage, sofern es sich um eine Neuanschaffung für das investierende Unternehmen handelt.

Es kommt noch besser: Für Investitionen in den Bereichen
– Ökologisierung,
– Digitalisierung
sowie
– Life Science & Gesundheit
können sogar 14 % des Investitionsvolumens bezuschusst werden. Hierzu zählen beispielsweise Gebäudesanierungen & Rohstoffmanagement, E-Commerce & IT-Security sowie die Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten.

– Gibt es eine Mindest- oder Höchstgrenze?
Für eine Förderung muss die Investitionssumme insgesamt mindestens EUR 5.000 betragen (Untergrenze). Das entspricht einer Investitionsprämie von EUR 350.
Die Obergrenze an förderfähigen Investitionen liegt bei einem Gesamtvolumen von EUR 50 Millionen je Unternehmen.

– Sind Elektro-PKW förderbar?
Ja, gefördert werden (mit 14 % des Investitionsvolumens):
• Anschaffungen von Elektro-Fahrzeugen (BEV), Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) sowie E-Sonderfahrzeugen wie beispielsweise E-Stapler, E-Baumaschinen und E-Traktoren,
• Anschaffungen von neuen Elektro-Fahrrädern und neuen Fahrrädern und
• E-Ladestationen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als
Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.

Achtung:
• Die alternativ betriebenen PKW sind nur dann mit 14 % förderfähig, wenn deren Brutto-Listenpreis (Basismodell) EUR 60.000 Euro nicht übersteigt. Von dieser Preisgrenze sind E-Busse ausgenommen. Über EUR 60.000 Brutto-Listenpreis beträgt die Förderung nur 7 %.

– Sind konventionell betriebene PKW förderbar?
Grundsätzlich nein.
Erfreuliche Ausnahme:
Gefördert werden (mit 7 % des Investitionsvolumens) die Anschaffung von Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) -Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung (Klassen M1, N1), sofern deren vollelektrische Reichweite mehr als 40 km beträgt und deren Brutto-Listenpreis (Basismodell) EUR 70.000 nicht überschreitet sowie die Anschaffung von bestimmten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.

– Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere:
– klimaschädliche Investitionen (in Zusammenhang mit fossilen Energieträgern wie Heizöl, Erdgas (mit Ausnahmen))
– aktivierte Eigenleistungen
– Finanzanlagen
– Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
– der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
– der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind
– Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten
– Umsatzsteuer (außer dein Unternehmen ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt).

– Wie geht es weiter?
Detaillierte Fragen und Antworten zur Investitionsprämie findest du in den zuletzt am 29.09.2021 aktualisierten FAQs der Austria Wirtschaftsservice (AWS).
Wenn ihr es genau wissen wollt oder müsst, sind die Detailregelungen in der am 28.05.2021 aktualisierten Förderungsrichtlinie des Bundesministeriums Digitalisierung und Wirtschaftsstandort beschrieben. Diese sind im Zweifelsfall maßgeblich!

Details zur Abrechnung der Investitionsprämie findet ihr in den FAQ zur Abrechnung der AWS.

Selbstverständlich unterstützt euch unser Team der Austrian TAX & AUDIT gerne bei der Abrechnung der Investitionsprämie.
Bitte beachtet dabei, dass eine Bestätigung der Abrechnung ab € 12.000 Zuschuss-Summe durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter verpflichtend vorgenommen werden muss!

Hinweis: Die Klienten-Infos wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen können noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Update 06.09.2021: Frist für die Steuer-Erklärungen 2019

Was hat es mit dem berühmt-berüchtigten 30.06. auf sich?

Grundsätzlich gilt, dass die Jahres-Steuererklärungen 2019 für Österreich bis 30.06.2020 elektronisch (über FinanzOnline) beim Finanzamt abzugeben wären.

Aufgrund des Corona-Virus hat das BMF die Fristen für die Abgabe der Jahres-Steuererklärungen 2019 (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer…) allgemein bis 31. August 2020 verlängert: www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

  • Wenn die Austrian TAX & AUDIT eure Steuererklärungen erstellt, seid ihr immer noch in der Zeit:
    In begründeten Einzelfällen können wir die Frist noch bis Ende Oktober 2021 verlängern.
  • Du willst deine Einkommensteuer-Zahlung vorab ermitteln? Nutze dafür unseren Steuerrechner.

Klicke hier, um das Formular für die Einkommensteuer-Erklärung E1 2019 als PDF herunterzuladen.

Formular-E1-2019

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Update 05.08.2021: Fixkostenzuschuss Phase I - Antragsfrist endete am 31.08.2021
Detailinfos zum Corona Fixkostenzuschuss Phase I:

Aktuelle Infos des Finanzministeriums (BMF) zum Fixkostenzuschuss Phase I findet ihr unter https://www.fixkostenzuschuss.at/fkz1/

Klicke hier, um den gesamten Artikel als PDF anzuzeigen (im neuen Tab).

Gerade noch rechtzeitig zum Zeitpunkt der ersten Möglichkeit der Antragstellung wurde am 20.5.2020 die adaptierte Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten vom BMF veröffentlicht (Corona Fixkostenzuschuss).

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Update 20.04.2020: Rechenbeispiel & Details zum Härtefallfonds (Phase 2)

Klicke hier, um den gesamten Artikel als PDF anzuzeigen (im neuen Tab).

Hier findet ihr Details inkl. Rechenbeispiel über die zweite Phase des Corona-Härtefallfonds, von dem Auszahlungen seit dem 20. April 2020 beantragt werden können.

Hinweis: Die Klienten-Infos wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen können noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Update 17.04.2020: Corona-Hilfsfonds (neu) | Corona-Härtefallfonds (Phase 2)

Klicke hier, um den gesamten Artikel als PDF anzuzeigen (im neuen Tab).

In Hinblick auf die Aktualität findest du einen Beitrag zum Corona-Hilfsfonds, der Unternehmen mit Garantien, Direktkrediten und Direktzuschüssen unterstützen soll.

Weiters findest du einen kurzen Überblick über die zweite Phase des Corona-Härtefallfonds, von dem Auszahlungen ab dem 20. April 2020 beantragt werden können.

Gemeinsam schaffen wir das!

Die Austrian TAX & AUDIT steht euch in diesen schwierigen Zeiten zur Seite. Bleibt gesund!

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Update 08.04.2020: 3. Covid-19-Gesetz - Steuerliche Maßnahmen

Hier findest du den Link zum Artikel.

Update 27.03.2020: Härtefall-Fonds (Soforthilfe, Phase 1)

Hier findest du den Link zum Artikel.

Update 19.03.2020: Richtlinien Corona-Kurzarbeit

Hier findest du den Link zum Artikel. 

Update 16.03.2020: Antrag Finanzamt - Herabsetzungen + Stundungen Corona

Hier findest du den Link zum Formular für das Finanzamt.

Update 16.03.2020: Corona - Arbeitsrecht & Abgabenrecht

Hier findest du den Link zum Artikel.