Mitarbeiterprämie 2025 – €1.000 steuerfrei?

Mitarbeiterprämie 2025 – € 1.000 steuerfrei?

💬 Spoiler: Ja, nur leider nicht ohne Haken

Das österreichische Parlament hat im Juni 2025 die Mitarbeiterprämie beschlossen – eine freiwillige Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuerfrei auszahlen können.

Klingt super – ist es auch. Aber wie immer im Steuerrecht gilt: Es gibt Bedingungen, die du kennen solltest.


🔍 Worum geht’s genau?

Die neue Regelung erlaubt es dir als Arbeitgeber, im Kalenderjahr 2025 eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro pro Person auszuzahlen.

Die Prämie dient als Wertschätzung für besondere Leistungen – und das ohne Lohnsteuer.

Aber Achtung: Die Steuerfreiheit gilt nur für die Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge sowie Dienstgeberabgaben (DB, DZ) und Kommunalsteuer musst du weiterhin abführen.


📌 Was gilt für die Steuerfreiheit?

✅ Zusätzlichkeit
Die Prämie muss zusätzlich zum laufenden Gehalt gezahlt werden – also nicht anstelle dessen. Außerdem darf sie bisher nicht üblich gewesen sein. Bestehende Boni oder wiederkehrende Leistungszulagen erfüllen diese Voraussetzung nicht!

✅ Keine generelle Verpflichtung
Du kannst frei entscheiden, wem du die Prämie gewährst. Es besteht keine Verpflichtung, sie allen Mitarbeitenden auszuzahlen. Aber: Wenn du differenzierst, brauchst du nachvollziehbare betriebliche Gründe – etwa besonderes Engagement, Projektverantwortung oder längere Betriebszugehörigkeit.

✅ Deckelung bei Kombination mit Gewinnbeteiligung
Die Prämie kann mit einer steuerfreien Gewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG) kombiniert werden. Dabei gilt ein gemeinsamer Jahresfreibetrag von 3.000 Euro.

Beispiel: 1.000 € Prämie + 2.000 € Gewinnbeteiligung = ok ✅
Mehr als 3.000 € insgesamt = pflichtveranlagungspflichtig für den Arbeitnehmer ⚠️

✅ Pflichtveranlagung bei Überschreitung
Wenn der Betrag von 1.000 Euro (bzw. 3.000 Euro bei Kombination mit Gewinnbeteiligung) überschritten wird, muss der/die Mitarbeitende eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen (§ 41 Abs. 1 EStG).


🧾 Beispielhafte Anwendung

Du möchtest deinen Mitarbeiter Markus für seine außergewöhnlichen Beiträge im Jahr 2025 belohnen. Im Vorjahr gab es keine derartige Zahlung – also liegt keine Üblichkeit vor.

Du zahlst ihr im Oktober 2025 eine Mitarbeiterprämie von 800 Euro brutto, zusätzlich zu ihrem laufenden Gehalt.

  • ➡️ Lohnsteuerfrei
  • ➡️ SV-Beiträge & Lohnnebenkosten fallen dennoch an
  • ➡️ Keine Pflicht, auch anderen Mitarbeitenden eine Prämie zu zahlen – sofern der Grund dokumentiert ist (z. B. Projektleitung, Überstunden, Ergebnisbeitrag)

🧩 Fazit

Die neue Mitarbeiterprämie 2025 ist ein effektives Mittel, um Mitarbeitende steuerlich begünstigt zu belohnen – aber nur, wenn du die Spielregeln einhältst:

  • Die Zahlung muss neu und zusätzlich sein
  • Wenn nicht alle Mitarbeitenden berücksichtigt werden: sachliche Differenzierung dokumentieren
  • Nur die Lohnsteuer entfällt – SV & Lohnnebenkosten bleiben bestehen
  • Maximal 1.000 Euro pro Kopf – bei Kombination mit Gewinnbeteiligung insgesamt höchstens 3.000 Euro

Plane deine Zahlungen sorgfältig, dokumentiere sie gut und informiere deine Mitarbeitenden über eine mögliche Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung.

Für alle die, es ganz genau wissen wollen: Hier gelangt ihr zum Gesetzestext.


❓ Noch Fragen?

👉 Wir helfen dir gerne bei der optimalen Gestaltung deiner Prämienmodelle – steuerlich sauber und wirtschaftlich sinnvoll. Kontaktiere uns einfach!

Hinweis: Die Klienten-Infos wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen können noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

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