Kleinunternehmer:in – 3 Vorteile

Kleinunternehmer:in – welche 3 Vorteile hast du? (Österreich)

Du spielst mit dem Gedanken, dich selbständig zu machen, oder bist bereits in Österreich als Unternehmer:in tätig?
Dann solltest du die Kleinunternehmer-Regelungen kennen.
Sie können dir das Unternehmerleben deutlich erleichtern – sowohl aus organisatorischer als auch finanzieller Sicht!
Dabei ist es gut zu wissen, dass die Kleinunternehmer-Regelung 3 Bereiche (Umsatzsteuer, Sozialversicherung, Einkommensteuer) betrifft, die unabhängig voneinander zu betrachten sind:

1) Die Umsatzsteuer für Kleinunternehmer ab 2025

Eine erfreuliche Änderung: Ab 2025 steigt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf 55.000 Euro brutto (bis 2024: 35.000 Euro netto). Bleibst du unter dieser Grenze, profitierst du von einer deutlichen Vereinfachung deiner Buchhaltung. Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und sparst dir die regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Der kleine Wermutstropfen dabei: Du kannst auch keine Vorsteuer für deine Einkäufe geltend machen.
Was passiert bei Überschreitung der Grenze? Bleibst du innerhalb einer 10%-Toleranz, darfst du bis Jahresende noch ohne Umsatzsteuer abrechnen. Erst ab dem Folgejahr wirst du umsatzsteuerpflichtig. Bei einer größeren Überschreitung musst du allerdings sofort umstellen.
Übrigens: Auch wenn du unter der Grenze liegst, kannst du freiwillig zur Umsatzsteuer optieren. Das kann besonders bei hohen Investitionen oder wenn deine Kunden überwiegend Unternehmer sind, vorteilhaft sein.

Hier noch einige wichtige Hinweise:

  • Auch als Kleinunternehmer:in benötigst du meist eine (österreichische) UID-Nummer, besonders bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen (zB Amazon KDP).
  • Ab 2025 ist die Anwendung der Kleinunternehmerregelung grundsätzlich auch im EU-Ausland möglich.
  • Die Kleinunternehmerregelung kann u.a. bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten auch nachteilig sein – kontaktiere uns einfach, wenn du eine erste Einschätzung für dein Unternehmen erhalten möchtest!

2) Sozialversicherung für Kleinunternehmer (SVS)

Bei der Sozialversicherung gilt 2025 eine doppelte Grenze: Dein Jahresgewinn darf 6.613,20 Euro nicht übersteigen und der Jahresumsatz darf maximal 55.000 Euro betragen. Erfüllst du diese Bedingungen, bist du nur unfallversichert und zahlst dafür einen monatlichen Fixbetrag von 12,07 Euro.
Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Einzelunternehmer oder GesbR-Gesellschafter. Als Geschäftsführer einer GmbH, FlexCo oder OG musst du immer Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge an die SVS zahlen. Allerdings können dabei Beiträge aus einer unselbständigen Tätigkeit (versichert über die ÖGK) angerechnet werden, wenn du kein oder nur ein geringes Einkommen aus deiner selbständigen Tätigkeit erzielst.

Bei Überschreitung der Grenzen wirst du automatisch vollversichert. Die Beiträge betragen dann etwa 26,8 % deines Einkommens. Die Mindestbeitragsgrundlage beträgt dann etwa 6.613,20 Euro pro Jahr, die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei 90.300 Euro jährlich. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt etwa 160 Euro und umfasst Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung (alle Werte gelten für das  Jahr 2025).

Auch wenn du unter den Grenzen bleibst, solltest du über eine freiwillige Versicherung nachdenken, sofern du nicht bereits aufgrund einer unselbständigen Tätigkeit bei der ÖGK pflichtversichert bist. Ohne Versicherungsschutz hast du keine Ansprüche auf Leistungen aus der Kranken- oder Pensionsversicherung!

Wir informieren dich gerne über die für dich günstigsten Optionen hinsichtlich der Sozialversicherung!

3) Einkommensteuer und Kleinunternehmerpauschalierung

Die Pauschalierung macht dir das Leben als Kleinunternehmer deutlich leichter! Bei einem Jahresumsatz bis 55.000 Euro kannst du pauschal 45 % deiner Betriebseinnahmen als Ausgaben ansetzen. Für Dienstleistungsbetriebe wie Softwareentwickler oder Marketingagenturen gilt ein Satz von 20 %.
Zusätzlich zur Pauschale kannst du insbesondere folgende Ausgaben absetzen:

  • Deine Sozialversicherungsbeiträge
  • Den Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages
  • Das Arbeitsplatzpauschale bei nachweislicher betrieblicher Nutzung
  • 50% einer nicht übertragbaren Wochen-, Monats- oder Jahreskarte

Der große Vorteil: Du sparst dir das aufwändige Sammeln und Aufbewahren von Belegen. Dein Gewinn und somit die Einkommensteuer werden ganz einfach berechnet.
Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten, deinen steuerlichen Gewinn zu optimieren, wie zB die Basispauschalierung oder spezielle Pauschalen für bestimmte Branchen.

Pro-Tipp: Bei der Erstellung deines Jahresabschlusses (Einkommensteuererklärung) analysieren wir mittels KI-unterstützter Vergleichsrechnung, welche Variante der Gewinnermittlung für dich die günstigste ist!
Bei deiner ersten Vorab-Ermittlung deiner Einkommensteuer hilft dir unser Einkommensteuer-Rechner.

Übrigens: „Kleingewerbe“ gibt es in Österreich nicht!

Vielleicht hast du schon vom „Kleingewerbe“ gehört? Der Begriff „Kleingewerbe“ stammt aus Deutschland und wird in Österreich so nicht verwendet. Verwechsle diesen nicht mit dem österreichischen „Teilgewerbe“! Ein Teilgewerbe ermöglicht dir den Einstieg in die Selbstständigkeit mit vereinfachten Voraussetzungen. Du brauchst dafür nur bestimmte Befähigungsnachweise statt einer vollen Gewerbeberechtigung.

Fazit

Die Regelungen ab 2025 können dir als Kleinunternehmer viele Vorteile bringen: weniger Verwaltungsaufwand, einfachere Buchhaltung und oft auch günstigere Preise für deine österreichischen Kunden. Kontaktiere uns, um zu klären, welche Optionen für dich am sinnvollsten sind!

Hinweis: Die Klienten-Infos wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen können noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

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